Wir haben bereits mehrfach über die Notwendigkeit der Einholung einer Einwilligung mittels Cookie-Banner auf Websites berichtet, wenn dort beispielsweise Analysedienste (z.B. Google Analytics) eingebunden ist.
Zurückzuführen ist diese Anforderung auf eine Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK) sowie verschiedene Rechtsprechungen, zuletzt vom EuGH Anfang Oktober 2019.
Aktuell mehren sich die Gerüchte, dass aktuell bei den Datenschutzaufsichtsbehörden bundesweit über 200.000 Fälle eingegangen sind, bei denen sich eine oder mehrere Personen über den Einsatz von Google Analytics ohne Einwilligung beschwert haben.
Ob dies tatsächlich wahrheitsgemäß ist, können wir derzeit noch nicht bestätigen. Allerdings wird hierdurch deutlich, dass ein Handlungsbedarf da ist. Sollte diese Massenbeschwerde der Wahrheit entsprechen, werden sich die Aufsichtsbehörden in irgendeiner Art und Weise damit auseinandersetzen müssen.

Wir haben eine Checkliste erstellt für die Bewertung der Website, die hier abgerufen werden kann.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine allgemein gehaltene Checkliste handelt. Möglicherweise ist in der Praxis für konkrete Umsetzungen stets eine Einzelfallbetrachtung notwendig.