Lösungsbaustein Verfahrensdokumentation
Je nach Komplexität der vorliegenden Umgebung führen wir die Projektphase individuell durch.
Für einfache Systeme benötigen wir aufgrund unserer Prozesse wenige Stunden.
Für komplexere Systeme bieten wir ebenfalls einen standardisierten Prozess an. Wir führen Sie Step-by-Step durch das Projekt und stellen sicher, dass alle Ihre Fragen beantwortet werden. Unser Beratungspaket „Lösungsbaustein Verfahrensdokumentation“ enthält die Erstellung einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation nach dem folgendem Prinzip:
Verfahrensdokumentation mit Konzept
Unsere Mustervorgehensweise
Bestandteil der GoBD-konformen Verfahrensdokumentation sind natürlich die Grundsätze der GoBD:
- Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit (§ 145 Absatz 1 AO, § 238 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 HGB)
- Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnungen
- Vollständigkeit (§ 146 Absatz 1 AO, § 239 Absatz 2 HGB)
- Einzelaufzeichnungspflicht (§ 146 Absatz 1 AO, § 239 Absatz 2 HGB)
- Richtigkeit (§ 146 Absatz 1 AO, § 239 Absatz 2 HGB)
- Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen (§ 146 Absatz 1 AO, § 239 Absatz 2 HGB)
- Ordnung (§ 146 Absatz 1 AO, § 239 Absatz 2 HGB)
- Unveränderbarkeit (§ 146 Absatz 1 AO, § 239 Absatz 3 HGB)
Sofern Dokumenten-Management-Systeme (DMS) zum Einsatz kommen, orientieren wir uns an den PK-DML (Prüfkriterien für Dokumentenmanagement- und Dokumentenprozesslösungen / VOI e.V.). Dadurch lassen sich die erstellten Verfahrensdokumentationen nachvollziehbar sowie in einem angemessenen Zeitraum nachprüfen. Sie selbst sind in der Lage, eine von uns erstellte Dokumentation nach einer bekannten und bewährten Prüfungsmethode nachzuprüfen.